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Kabelverbände bereiten Klage gegen US-Kommunikationskommission zur Abschaffung der Eigentumsobergrenze für Fernsehsender vor

Lobbyverbände, die große Kabelunternehmen vertreten, haben der US-amerikanischen Federal Communications Commission mitgeteilt, dass sie die Abschaffung der nationalen Eigentumsgrenze für Rundfunksender gerichtlich anfechten werden. Diese Grenze beschränkt den Zugang eines Eigentümers auf 39 % der Fernsehhaushalte in den Vereinigten Staaten. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Kommission eine vom Kongress festgelegte Grenze abschaffen darf, sowie die mögliche Erhöhung von Weiterverbreitungsgebühren und Zuschauerrechnungen bei zunehmender Konsolidierung des Rundfunksektors.

2026-10-05
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certi.news
Kabelverbände bereiten Klage gegen US-Kommunikationskommission zur Abschaffung der Eigentumsobergrenze für Fernsehsender vor

Lobbyverbände, die Kabelunternehmen wie Comcast, Charter und Cox vertreten, bereiten eine Klage gegen die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) vor, um die Abschaffung der nationalen Eigentumsregel für Fernsehsender zu stoppen. Die Regel untersagte es jedem Rundfunkunternehmen, mehr als 39 % der Fernsehhaushalte in den Vereinigten Staaten zu erreichen.

Die Verbände haben bei der Kommission beantragt, die Obergrenze vorübergehend beizubehalten, bis der Rechtsstreit über die Befugnis der Behörde zu ihrer Abschaffung entschieden ist. Nach der Veröffentlichung der Abschaffungsentscheidung im Federal Register werden sie voraussichtlich vor ein Bundesberufungsgericht ziehen und anschließend eine einstweilige Verfügung beantragen, die die Regel während des Verfahrens in Kraft hält.

Der Kern des Rechtsstreits

Die FCC stimmte am 6. August für die Abschaffung der Regel, veröffentlichte die endgültige Entscheidung jedoch nach einer ungewöhnlichen Verzögerung erst am 1. Oktober. Die Antragsteller argumentieren, der Kongress habe die Obergrenze von 39 % im Consolidated Appropriations Act von 2004 ausdrücklich festgelegt, und zwar als Reaktion auf einen früheren Versuch der Kommission, die Grenze auf 45 % anzuheben. Nach ihrer Auffassung erfordert die Abschaffung einen neuen gesetzgeberischen Eingriff und kann nicht durch eine alleinige Regulierungsentscheidung erfolgen.

Die Kommission erklärt dagegen, das Gesetz habe sie angewiesen, ihre Regeln anzupassen, die Obergrenze aber nicht als feste Grenze im Gesetzestext selbst festgelegt. Sie ist der Ansicht, dass sie befugt, ja sogar verpflichtet sei, die Regel neu zu bewerten oder abzuschaffen, wenn sie nicht mehr dem öffentlichen Interesse diene. Außerdem legt die Kommission die Beschränkungen für regelmäßige Überprüfungen der Eigentumsregeln für Medien so aus, dass diese sie nicht daran hindern, außerhalb solcher Überprüfungen eine Entscheidung zu treffen.

Warum ist dieser Streit wichtig?

Die Kabelverbände sind der Ansicht, dass die Expansion von Rundfunksendergruppen diesen mehr Macht geben würde, von Fernsehanbietern höhere Gebühren für die Weiterverbreitung von Sendern zu verlangen, was sich auf die monatlichen Rechnungen der Verbraucher auswirken könnte. Sie stützen sich dabei auf einen laufenden Streit über die Transaktion zwischen Nexstar Media Group und Tegna, durch die 80 % der US-amerikanischen Fernsehhaushalte erreicht worden wären beziehungsweise 54,5 %, wenn der sogenannte UHF-Rabatt berücksichtigt wird.

Ein Bundesrichter hatte den beiden Unternehmen angeordnet, die Zusammenlegung ihrer Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten auszusetzen, während die von DirecTV eingereichte Kartellklage weiterläuft. Die Kabelverbände erklären, das Urteil habe festgestellt, dass die Transaktion zu höheren Weiterverbreitungsgebühren führen könnte, und betrachten diesen Fall als Hinweis auf weiterreichende Auswirkungen, die aus der Abschaffung der Obergrenze entstehen könnten.

Ein umfassenderer Streit über die Medienkonzentration

Die Klageandrohung beschränkt sich nicht auf den Kabelsektor. Die Gruppe Free Press erklärte nach der Abstimmung im August, sie werde sich Verbündeten anschließen, um die Entscheidung anzufechten. Die Gruppe befürchtet, dass die Abschaffung der Grenze dazu führen könnte, dass wenige Eigentümer mehr Sender kontrollieren, während journalistische Stellen abgebaut werden und die Qualität lokaler Inhalte sinkt. Diese Befürchtungen werden der Position der Gruppe zugeschrieben und stellen kein in der Sache feststehendes Ergebnis dar.

Der FCC-Vorsitzende Brendan Carr schlägt vor, die allgemeine Grenze durch eine Prüfung jeder einzelnen Transaktion zu ersetzen, bei der die Kommission Fusionen genehmigt, die sie im öffentlichen Interesse sieht, und andere ablehnt. Dieses Modell lässt der Behörde jedoch einen weiten Ermessensspielraum, während Fragen zu ihrer rechtlichen Befugnis sowie zu den Auswirkungen der Konzentration auf Preise und Medienvielfalt weiterhin vor Gericht ungeklärt sind.

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