Die Stadt North Richland Hills, ein Vorort von Fort Worth im Bundesstaat Texas, verlangte vor der Bearbeitung eines Antrags auf Unterlagen zur polizeilichen Nutzung des Flock-Systems die Zahlung von 2,3 Millionen Dollar. Das berichtete die Texas Tribune; Ars Technica griff den Bericht auf. Der Antrag umfasst Informationen über Fehler, Missbrauch und die Wirksamkeit des Kameranetzes, das Fahrzeugkennzeichen automatisch liest.
Die Behörden begründeten ihre Schätzung damit, dass die Prüfung von rund einem Terabyte an Kommunikation fast 14 Arbeitsjahre erfordern würde, bei einem Stundensatz von 15 Dollar. Phil Mynona, der den Antrag im Namen der Texas Privacy Coalition unter einem Pseudonym stellte, bezeichnete die Gebühren als „absurd“ und erklärte, sie seien faktisch darauf ausgelegt, Anträge auf öffentliche Unterlagen abzuschrecken.
Uneinheitliche Kosten für den Zugang zu Informationen
Mynona sagte, er habe bei mehr als 200 Strafverfolgungsbehörden in den Vereinigten Staaten ähnliche Unterlagen angefordert, sei jedoch auf erhebliche Unterschiede bei der Gebührenberechnung gestoßen. Einige Städte hätten mehr als 400.000 Seiten kostenlos herausgegeben, während andere Behörden 5.000 Dollar verlangt hätten. Die Texas Tribune berichtete außerdem, dass der Sender KPRC in Houston eine Schätzung von bis zu 121.000 Dollar für Unterlagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Flock erhalten habe.
Diese Unterlagen sind praktisch bedeutsam, weil frühere Offenlegungsanträge dazu beigetragen haben, Prüfungen, Ermittlungen und Verhaftungen einzuleiten, und einige Behörden dazu veranlasst haben, die Aufstellung der Kameras neu zu bewerten. In Texas wurde der Missbrauch von Flock-Kameras durch den ehemaligen Polizisten Zachary Anthony Klein bekannt, der sich in 100 strafrechtlichen Anklagepunkten im Zusammenhang mit dem Missbrauch offizieller Informationen schuldig bekannte. Nach Bekanntwerden des Falls stoppte Gouverneur Greg Abbott laut dem Bericht die Finanzierung von Flock und setzte die Erteilung damit verbundener Genehmigungen aus.
Gerichtsurteil stellt Rechtmäßigkeit der Suche auf den Prüfstand
Flock verteidigt automatische Kennzeichenlesegeräte als Instrumente der öffentlichen Sicherheit. Auch Gerichte befanden in mehreren Fällen, dass der polizeiliche Zugriff auf die Datenbanken mit dem Vierten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar sein könne. Die Bundesrichterin Sara Hill in Oklahoma kam jedoch kürzlich zu dem Schluss, dass eine Suche in der Flock-Datenbank allein deshalb, weil das Kennzeichen eines Fahrzeugs einer Frau aus Kalifornien zugeordnet war, eine verfassungswidrige Durchsuchung darstellte.
Hill bezeichnete das Flock-Netz als eine Form „wahlloser Massenüberwachung“ und befand, dass seine großflächige Struktur die Einholung eines Durchsuchungsbeschlusses erforderlich machen könnte. Das Urteil stellt keinen bindenden Präzedenzfall dar. Flock erklärte, die Entscheidung sei ein Ausreißer, gegen den das Unternehmen voraussichtlich Berufung einlegen und den es aufheben lassen werde. Dennoch bleibt sie ein wichtiges juristisches Signal, weil sie zu den ersten Urteilen gehört, die Flock-Suchen mit einem möglichen Verfassungsverstoß in Verbindung bringen.
Was bleibt der Öffentlichkeit unbekannt?
Anträge auf öffentliche Unterlagen ermöglichen zusammen mit den optionalen Transparenzportalen von Flock, die Zahl der Kameras und erfassten Fahrzeuge sowie die von der Polizei durchgeführten Suchen zu erfahren. Die Beteiligung ist jedoch begrenzt: Von den Hunderten Behörden in Texas, die das System nutzen, verwenden 59 Transparenzportale, und nur 16 veröffentlichen die Daten öffentlich.
Überwachungsgegnerische Gruppen erklären, dass die fehlende Transparenz es erschwert, die Standorte der Kameras, die auf die Aufzeichnungen zugreifenden Stellen, die Häufigkeit der Suchen und die Dauer der Datenspeicherung zu ermitteln. Michael Soyfer, Anwalt am Institute for Justice, wies außerdem darauf hin, dass mangelnde Kontrolle die Automatisierung von Warnmeldungen ermöglichen könnte, die auf „verdächtigen“ Bewegungsmustern beruhen. Dies könnte zu falschem Verdacht oder ungerechtfertigten Festnahmen führen.
Redaktionelle Einordnung: Die Entwicklung besteht hier nicht in einer neuen Kamera, sondern in der Schwierigkeit, eine weit verbreitete Überwachungsinfrastruktur zu überprüfen. Hohe Gebühren und die Verweigerung von Offenlegung könnten die Fähigkeit von Journalisten und Forschern einschränken, Missbrauch aufzudecken, während das Gerichtsurteil rechtlich weiterhin nur begrenzte Wirkung hat. Die offenen Fragen betreffen weiterhin die Verpflichtung zu richterlichen Beschlüssen, die Transparenz lokaler Behörden und die Kontrollen bei der Verarbeitung von Daten durch künstliche Intelligenz. Für deren abschließende Klärung liefert die Quelle bislang keine Belege.