Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz aufgehoben, das Personen unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke verboten hätte. Das Verbot sollte im Januar 2027 in Kraft treten. Die Entscheidung erging nach einer Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der französischen Verfassung, insbesondere in Bezug auf die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sowie das Recht auf Privatleben.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bezeichnet die Entscheidung in einem am 26. August 2026 veröffentlichten Meinungsbeitrag als Sieg für die Meinungsfreiheit. Nach Ansicht der Stiftung betrifft der Fall nicht nur Minderjährige, da die Umsetzung des Verbots den Zugang zu den Plattformen von Verifizierungsverfahren abhängig gemacht hätte, die alle Nutzer betroffen hätten, einschließlich Erwachsene.
Warum lehnte der Verfassungsrat das Gesetz ab?
Der Rat stellte heraus, dass ein allgemeines Verbot für Personen unter 15 Jahren die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit auf eine Weise einschränke, die den im Artikel 34 der französischen Verfassung vorgeschriebenen Kriterien der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht genüge. Er stellte außerdem fest, dass die Gesetzgebung nicht zwischen verschiedenen Arten digitaler Dienste unterschied und die individuellen Umstände der Nutzer, etwa ihr genaues Alter, ihren Reifegrad und ihre familiäre Situation, nicht berücksichtigte.
Nach Ansicht der EFF ist dieser Punkt wichtig, weil ein allgemeines Verbot digitale Räume versperren könnte, die über die Unterhaltung hinausgehende Funktionen erfüllen. Einige junge Menschen, insbesondere Angehörige marginalisierter Gruppen oder der LGBTQ+-Gemeinschaft, könnten auf diese Plattformen angewiesen sein, um Zugang zu Nachrichten und Gesundheitsinformationen zu erhalten, unterstützende Gemeinschaften zu finden und ihre Identitäten zu erkunden. Die Stiftung erklärt, dass ihre digitale Isolation ihnen Ressourcen vorenthalten könnte, die in ihrem unmittelbaren Umfeld nicht leicht verfügbar sind.
Die EFF kritisiert außerdem, dass die Präferenz, die sie den Jugendlichen selbst zuschreibt, für Lösungen auf Grundlage digitaler Bildung und Aufklärung statt staatlicher Überwachung und Kontrolle ignoriert werde. Sie fügt hinzu, dass ein Plattformverbot die Online-Anonymität schwächen könnte, die nach ihrer Ansicht Hinweisgeber, Journalisten, Aktivisten und Migranten schützt.
Die Altersverifizierung betrifft auch Erwachsene
Der Rat wandte sich außerdem gegen die Vorgabe, vor dem Zugang zu sozialen Netzwerken das Alter nachzuweisen, auch bei Erwachsenen. Er befand, dass diese Vorgabe das Recht auf Privatleben gemäß Artikel 2 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 beeinträchtige.
In der Praxis könnten solche Regeln Plattformen dazu veranlassen, amtliche Ausweisdokumente, Gesichtsbilder oder andere sensible Daten anzufordern. Falls die Zustimmung der Eltern erforderlich wäre, könnten Unternehmen zusätzliche Daten über die Erziehungsberechtigten erheben. Die EFF ist der Ansicht, dass eine Ausweitung des Umfangs dieser Daten den Schutz Minderjähriger an eine Verifizierungs- und Überwachungsinfrastruktur koppelt, die die gesamte Gesellschaft und nicht nur die betreffende Altersgruppe umfasst.
Die Stiftung weist außerdem darauf hin, dass Systeme zur Altersverifizierung Menschen mit Behinderungen, trans Personen oder Personen, die sich nicht den Geschlechternormen entsprechend präsentieren, möglicherweise falsch erkennen, wenn ihr Erscheinungsbild nicht mit den Fotos in ihren Dokumenten übereinstimmt. Außerdem könnten sie zum Ausschluss von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft führen. Diese Risiken bringt die EFF im Rahmen ihrer Argumentation vor; der Ausgangstext liefert keine statistischen Einzelheiten zu ihrer Größenordnung.
Was ändert sich praktisch?
Die Entscheidung des Rates bedeutet nicht das Ende des französischen Gesetzgebungsvorhabens. Der französische Präsident Emmanuel Macron beauftragte Premierminister Sébastien Lecornu daher, das Gesetz neu zu formulieren, um eine „rechtlich belastbare“ Fassung zu erreichen. Die aktuelle Entwicklung besteht somit in der Aufhebung der vorgelegten Fassung, nicht in einer abschließenden Entscheidung über die politische Debatte zur Einschränkung des Zugangs Minderjähriger zu Plattformen.
Die Auswirkungen der Entscheidung reichen bis in die europäische Debatte. Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gesetzesvorhaben, das den Zugang auf Ebene der Europäischen Union beschränken soll; diese Beschränkungen könnten Mechanismen zur Altersverifizierung erfordern. Die EFF warnt, dass die europäische digitale Identitätsbörse und die Anwendung zur „Mini-Altersverifizierung“, obwohl sie als zwei datenschutzfreundliche Optionen präsentiert werden, ihrer Ansicht nach ernsthafte Fragen in Bezug auf Privatsphäre und Sicherheit aufwerfen.
Die Einschätzung von certi.news
Der eigentliche Wert des Urteils liegt nicht nur in der Ablehnung eines einzelnen Verbots, sondern darin, zu zeigen, dass die Gestaltung digitaler Politik den Schutz Minderjähriger nicht von den Rechten der übrigen Nutzer trennen kann. Jede Lösung, die auf einem Altersnachweis beruht, könnte die Art des Internetzugangs verändern und die Menge der Daten erhöhen, mit denen Plattformen, der Staat oder Verifizierungsstellen umgehen müssen.
Andererseits belegt der Ausgangstext nicht, dass ein alternatives Verbot oder eine Altersverifizierung technisch unmöglich sind, und er enthält keine Einzelheiten zu der Fassung, die Frankreich später annehmen könnte. Offen ist, ob die Neufassung die Einwände hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Privatsphäre tatsächlich ausräumen wird oder ob sie dasselbe Ziel über einen anderen Verifizierungsmechanismus erneut vorlegen wird. Die durch die Entscheidung bestätigte Botschaft lautet laut Darstellung der EFF, dass der Schutz junger Menschen nicht automatisch eine Befugnis zur Ausweitung der Überwachung oder zur Einschränkung der Meinungsfreiheit aller begründet.